Die Kanzlei des Rechtsanwalts Herrn Grigory Melnikov (zur Person) berät und vertritt Sie gerne in den Bereichen IT-, Datenschutz-, Arbeits-, Migrations- und Verbraucherrecht und anderen.
Willkommen!
Leistungen für Privatpersonen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihres Rechts als Privatperson. Dazu gehören insbesondere folgende Fälle:
- Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Abofalle
- Kündigungsschutz
- Beschäftigung als EU/Nicht-EU-Ausländer im Inland
- Streit mit dem Vermieter oder Nachbarn
- Versicherung verweigert eine Auszahlung
- Fluggastentschädigung
- Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Bürgergeld
Was sollten Sie zum Erstgespräch mitbringen?
Bitte bringen Sie alle typischen Unterlagen schon beim ersten Gespräch mit, insbesondere Ausweispapiere, Vertretungsvollmachten, Beweisstücke und, sofern vorhanden, eine Rechtsschutz-Versicherungsnummer. Zu den Beweisstücken gehören zum Beispiel Verträge, elektronische oder schriftliche Korrespondenz, medizinische Unterlagen, polizeiliche Unfallschadensaufnahme, bereits existente Urteile, Bescheide und sonstige Vorgänge.
Bitte fertigen Sie, sofern möglich, von jedem Dokument eine Kopie für die Kanzlei an. Optimalerweise bereiten Sie eine Übersicht über die Ihnen bekannten Fakten in Ihrem Fall sowie eine Liste mit wichtigen Fragen vor.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung und befürchten, den rechtlichen Rat nicht bezahlen zu können? In diesem Fall bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Abhilfemöglichkeiten. Informationen zum sogenannten Beratungsschein und der Prozesskostenhilfe finden Sie hier.
Leistungen für Unternehmenskunden
Sie benötigen externen rechtlichen Rat in Angelegenheiten des IT-Rechts, Datenschutzrechts, Arbeitsrechts oder Migrationsrechts? Gerne können Sie auf uns zukommen. Der Rechtsanwalt Herr Melnikov steht Ihnen gerne in Form freier Mitarbeit zur Seite.
Im folgenden finden Sie eine beispielhafte Aufzählung der betreffenden Tätigkeitsfelder:
- Gestaltung/Überprüfung von AGB, Arbeitsverträgen, Tarifverträgen
- Gestaltung/Überprüfung von Softwareverträgen
- Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Forderungsinkasso
- Gestaltung/Überprüfung der Datenschutzerklärung, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus Datenschutzverstößen, Prüfung der Datenschutzkonformität von Software und Geschäftsbetrieb
- vertrags- und datenschutzrechtliche Absicherung im Cloud-Computing
- Gestaltung und Überprüfung von Smart-Contracts
- Rechtmäßige Beschäftigung von Migranten und Migrantinnen
Was sollten Sie zum Erstgespräch mitbringen?
Bitte bringen Sie alle typischen Unterlagen schon beim ersten Gespräch mit, insbesondere Ausweispapiere, Vertretungsvollmachten, Beweisstücke und, sofern vorhanden, eine Rechtsschutz-Versicherungsnummer. Zu den Beweisstücken gehören zum Beispiel Verträge, elektronische oder schriftliche Korrespondenz, medizinische Unterlagen, polizeiliche Unfallschadensaufnahme, bereits existente Urteile, Bescheide und sonstige Vorgänge.
Bitte fertigen Sie, sofern möglich, von jedem Dokument eine Kopie für die Kanzlei an. Optimalerweise bereiten Sie eine Übersicht über die Ihnen bekannten Fakten in Ihrem Fall sowie eine Liste mit wichtigen Fragen vor.